Ab 13.03.26

Energiezuschlag – transparent und fair

Die Energiemärkte sind in Bewegung. Damit unser Grundpreis stabil bleibt, bilden wir die schwankenden Energiekosten über einen variablen Zuschlag ab – nachvollziehbar, indexbasiert und tagesaktuell.

Wie wird der Zuschlag berechnet?

Indexbasiert

Der Zuschlag orientiert sich am wöchentlichen Dieselpreis (netto), den der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. jeden Donnerstag hier veröffentlicht.

Fair kalkuliert

Basiswert: 1,35 €/Liter netto. Liegt der Marktpreis darunter, zahlst du keinen Zuschlag – Punkt.

Immer Aktuell

Jeden Freitag wird der Zuschlag für die kommende Woche neu berechnet. Keine Überraschungen.

Aktueller Zuschlag & Preishistorie

Der Zuschlag im Überblick

Zeitraum

Dieselpreis (netto)

Zuschlag

08.05. – 14.05.

1,76 €

6,07 %

01.05. – 07.05.

1,83 €

7,11 %

24.04. – 30.04.

1,79 €

6,52 %

17.04. – 23.04.

1,91 €

8,30 %

10.04. – 16.04.

2,05 €

10,37 %

03.04. – 09.04.

1,92 €

8,44 %

27.03. – 02.04.

1,79 €

6,52 %

20.03. – 26.03.

1,80 €

6,67 %

13.03. – 19.03.

1,82 €

6,96 %

01.03. – 12.03.

kein Zuschlag

Ein konkretes Beispiel

  • Basiswert: 1,35 € / Liter = 100 %

  • Indexwert: 1,82 € / Liter = 134,81 %

  • Steigerung: 34,81 Prozentpunkte

  • Zuschlag: 34,81 × 0,2 = 6,96 % auf die Nettovergütung

Der Faktor 0,2 sorgt dafür, dass der Zuschlag moderat bleibt – auch bei stärkeren Marktschwankungen. Der Zuschlag wird wöchentlich auf Basis der Index-Veränderung der Vorwoche ermittelt.

Die Energiepreise schwanken aktuell extrem. Statt die Grundpreise ständig anzupassen, bilden wir die Schwankungen separat ab. So bleiben deine Basiskonditionen stabil und die Kosten transparent.

Ab dem 13. März 2026. Alle Leistungen die vorher abgewickelt worden sind nicht betroffen.

Ja. Sobald der Dieselpreis auf oder unter 1,35 €/Liter (netto) fällt, entfällt der Zuschlag komplett.

Das hängt davon ab, wie die Leistungen derzeit abgerechnet werden. So oder so wird der Energiezuschlag separat ausgewiesen – so kannst du ihn jederzeit nachvollziehen. Für automatisch generierte Rechnungen werden wir eine Sammelrechnung aller Energiezuschläge ausstellen.

Wir nutzen den wöchentlichen Verbraucherpreis pro Liter (netto), veröffentlicht vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Hier gibt's stets den aktuellen Stand.

Der Faktor dämpft die Auswirkung der Dieselpreisschwankung. Eine Preissteigerung von z. B. 12,59 % beim Diesel führt so nur zu einem Zuschlag von 2,52 % auf den Nettopreis.

Nein. Der Zuschlag gilt für alle fakturierten Leistungen – also auch für Anlieferungen und Abholungen an unseren Hubs. Denn überall dort, wo ein Lkw, Radlader oder andere Maschine rollt, entstehen Energiekosten. Deshalb wird der Zuschlag auf alle Leistungen erhoben.

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