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AVV 19 03

Stabilisierte und verfestigte Abfälle

19Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke

Abfallschlüssel (AVV)

  • als gefährlich eingestufte teilweise stabilisierte Abfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 190308 fallen
  • stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 190304 fallen
  • als gefährlich eingestufte verfestigte Abfälle
  • verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 190306 fallen
  • teilweise stabilisiertes Quecksilber

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